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AGB von Yogafusion (Sheila Falk)

Allgemeine Geschäftsbedingungen des eingetragenen Einzelunternehmens:


YOGAFUSION/AERIAL YOGA VIENNA Sheila Falk, Tendlergasse 11, 1090 Wien (in Folge kurz: YOGAFUSION) 


1. Geltungsbereich 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von YOGAFUSION, für offene Einheiten, Kurse, Workshops und Ausbildungen und Retreats, veröffentlicht in Form eines Stundenplans oder auf der Webseite. Mit dem Erwerb eines Blocks für offene Einheiten, sowie Anmeldung und Bezahlung für einen Kurs / Workshop/Ausbildung/ Retreats, der zur Nutzung einer der genannten Dienstleistungen berechtigt, akzeptiert der/die Teilnehmer*in die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Als „offene Einheiten“ gelten alle im Stundenplan angeführten „Offene Stunden“.  


2. Nutzungsrecht 

a) Mit dem Erwerb eines Blocks für offene Einheiten sowie Anmeldung und Bezahlung für einen Kurs / Workshop/ Ausbildung/ Retreat ist der/die Teilnehmer*in berechtigt, die Räumlichkeiten des Yogafusion Studios zu den angebotenen Kurszeiten laut Stundenplan bzw. für die Dauer eines Workshops/Ausbildung zu nutzen. Der/die Teilnehmer*in ist berechtigt, jeweils 20 Minuten vor sowie 20 Minuten nach Beendigung der Einheiten/Workshops die Räumlichkeiten des Yogafusion Studios zum Umziehen zu nutzen. Der/Die Teilnehmer*in ist verpflichtet sich auf Anfrage des Personals des Yogafusion Studios auszuweisen. Widrigenfalls kann ihm/ihr die Nutzung untersagt werden.

b) Dem/der Teilnehmer*in stehen grundsätzlich alle Leistungen des Yogafusion Studios offen. Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen besteht jedoch nicht. Für Workshops, Kurse und offene Yogaklassen gelten begrenzte Teilnehmerzahlen. Sofern für bestimmte Leistungen besondere persönliche Bedingungen vorausgesetzt sind, müssen diese von dem/der Teilnehmer*in erfüllt werden. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, so besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung durch Yogafusion. 

c) Der/die Teilnehmer*in hat sich in den Räumlichkeiten des Studios stets so zu verhalten, dass es zu keiner Störung des Ablaufes der Einheiten/Kurse/Workshops/Ausbildungen kommt, die Einrichtung des Studios pfleglich behandelt wird und es zu keiner Beeinträchtigung der anderen Teilnehmer*innen kommt. Während einer Einheit ist absolute Ruhe einzuhalten und jegliche Störung, auch durch Geräte, zu vermeiden. Der/Die Teilnehmer*in hat sich an diese Regeln, und im Interesse aller Teilnehmer*innen an präzisierende Weisungen der Trainer*innen von Yogafusion zu halten. Die Hausordnung ist zu beachten. 

d) Yogafusion ist berechtigt, bei einem groben Verstoß gegen eine Hausordnung, gegen die Anstandsregeln, sowie bei Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl oder bei einem groben Verstoß gegen die allgemeinen Hygienevorschriften, dem Mitglied fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird der schon gezahlte Beitrag nicht zurückerstattet. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 

  
3. Vertragsarten und Konditionen


a) Vertragsarten

 

I. Blockkarten
Der/Die Teilnehmer*in kann aus den nachfolgenden Blockkarten wählen: 

  • Einzelstunde: Berechtigt zur einmaligen Teilnahme an einer einzelnen Yoga Unterrichtseinheit

  • 10er-Block: Berechtigt zur Teilnahme an 10 offenen Einheiten aus dem Stundenplan, gültig für den Zeitraum von 8 Monaten, ab dem Tag der ersten Nutzung. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich.

  • 5er-Block: Berechtigt zur Teilnahme an 5 offenen Einheiten aus dem Stundenplan, gültig für den Zeitraum von 3 Monaten, ab dem Tag der ersten Nutzung. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich. 


II. Kurs-Teilnahmen: 
Als Kurs-Teilnahme gilt die Teilnahme an den, für einen Zeitraum mit Tag und genauer Uhrzeit, spezifizierten Kurseinheiten laut Webseite. Diese Kurse bestehen aus aufeinander aufbauenden Einheiten. Versäumte Einheiten eines Kurses können nicht nachgeholt werden.

 
III. Workshop-Teilnahmen: 
Als Workshop-Teilnahme gilt die Teilnahme an den, für diesen Workshop mit Tag und genauer Uhrzeit, spezifizierten Einheiten laut Webseite. Versäumte Einheiten können nicht nachgeholt werden. 
Die Nichtnutzung des Angebots von Yogafusion aus in der Sphäre des/der Teilnehmer*in liegenden Gründen, berechtigt den/die Teilnehmer*in nicht zur Reduktion oder Rückforderung seiner/ihrer Zahlung und auch nicht zum Ersatz- Besuch eines anderen Kurses/Workshops.


Die genannten Blöcke und Karten können nicht verlängert oder in bar abgelöst werden. Blöcke und Karten für Yogaklassen sind nicht übertragbar. Das Nutzungsrecht ist nur im Falle einer Anmeldung für einen Kurs oder Workshop übertragbar, jedoch nicht nach Beginn desselben. 


b) Preise und Zahlung: 


Die Preise sind an der Rezeption des Yogafusion Studios sowie auf der Webseite von Yogafusion ausgeschrieben und verstehen sich als Endverbraucherpreis inkl. 20% Umsatzsteuer. 
Die Zahlung erfolgt beim Kauf des jeweiligen Produktes, entweder in bar, Überweisung oder online Zahlung im Eversports Portal. Die Nicht- Inanspruchnahme der Leistungen von Yogafusion berechtigt nicht zu Abzügen. Zahlungsverzug tritt ein, sollte die Forderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist beglichen werden. Etwaige Bearbeitungsgebühren und gerichtliche Mahngebühren trägt der/die Teilnehmer*in in vollem Umfang. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Yoagfusion darüber hinaus berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. 


c) Gültigkeit und Unterbrechung von Zeitkarten und Blöcken: 


Jeder Block beginnt mit Inanspruchnahme der ersten Einheit und endet mit Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer. 
Die Gültigkeitsdauer kann unterbrochen bzw. verlängert werden, wenn ein wesentlicher Grund vorliegt. Als wesentlicher Grund gilt gesundheitliche Beeinträchtigung für mindestens 6 Wochen oder ein Auslandsaufenthalt für mehr als zwei Monate. Die gesundheitliche Beeinträchtigung ist mit ärztlichem Attest, nachzuweisen, das bestätigt, dass aus ärztlicher Sicht keinerlei Yoga Übungen (=Asana oder Pranayama oder Meditation) gemacht werden dürfen. 
Unterbrechung und Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nur möglich, wenn diese mindestens einen Tag vor Beginn der Unterbrechung bzw. Ablauf der Gültigkeit, schriftlich vereinbart wurde. Nach Beginn der Unterbrechung bzw. Ablauf der Gültigkeit kann ein/e Block/Zeitkarte ausnahmslos nicht mehr verlängert werden. 
d) Begrenzte Teilnehmerzahl/Stundenplanänderungen: 
Die Räume des Yogafusion Studios haben eine begrenzte Teilnehmerkapazität. Bei hoher Teilnehmerzahl kann ein Platz in einer bestimmten Yoga Einheit daher nicht garantiert werden. Der/die Teilnehmer*in ist angehalten sich online anzumelden. Die Teilnehmer*innen werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung berücksichtigt. 
Kurzfristige Absagen von Yoga Einheiten aus besonderem Anlass berechtigen den/die Teilnehmer*in nicht zu einem Preisnachlass oder zu einer Kündigung, sofern der Stundenplan des Yogafusion Studios im Wesentlichen eingehalten wird und damit der/die Teilnehmer*in die Möglichkeit hat, auf andere offene Yoga Einheiten auszuweichen. Gleiches gilt bezüglich der Änderung eines Stundenplans, die im allgemeinen Ermessen von Yogafusion erfolgt. In den Sommermonaten ist der Stundenplan aufgrund der geringen Teilnehmerzahl eingeschränkt. 


4. Haftung von Yogafusion 


Der/Die Teilnehmer*in wird darauf hingewiesen, dass es in den Räumlichkeiten von Yogafusion keine verschließbaren Spinde gibt. Mitgebrachte Gegenstände sind in der Umkleidekabine unbeaufsichtigt. Allenfalls mitgebrachte Wertsachen sind in den Kursraum mitzunehmen und elektronische Geräte auszuschalten. Soweit nicht eine Beteiligung von Mitarbeiter*innen von YOGAFUSION nachgewiesen wird, wird eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld ausgeschlossen. 
Die Inanspruchnahme von Leistungen von Yogafusion erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Yogafusion haftet nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden von Teilnehmer*innen. Auch für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen haftet Yogafusion nicht. Es wird diesbezüglich auf Punkt 5 verwiesen. 
Die Haftung von Yogafusion für Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern durch Yogafusion und seinen Mitarbeiter*innen keine Schäden durch die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten verursacht wurden. 


5. Gesundheitszustand der Teilnehmer*innen 


Der/die Teilnehmer*in versichert, nicht an einer ansteckenden Krankheit zu leiden, ebenso, dass dem Ausführen der Yogaübungen keine medizinischen Indikationen entgegenstehen. Der/die Teilnehmer*in verpflichtet sich Schwangerschaft, chronische oder akute Erkrankung (körperlich oder mental/ psychisch) dem/r Yogalehrer *in bzw. dem Betreiber von Yogafusion umgehend mitzuteilen. 
Die angebotenen Leistungen verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilprogramm. Sie ersetzen in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Die Mitarbeiter*innen von Yogafusion sind berechtigt, ohne dass dies eine Verpflichtung zur Prüfung oder eine Haftung für die Entscheidung auslösen würde, nach eigener Einschätzung des Gesundheitszustandes dem/der Teilnehmer*in die Ausübung von Yogaklassen zu verwehren. 


6. Datenschutzbestimmungen 


Daten des/der Teilnehmer*in werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung und eventuell für eigene Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Der/die Teilnehmer*in ist damit einverstanden, dass persönliche Daten, die Yogafusion zur Verfügung gestellt werden, für die Dauer der Mitgliedschaft und bis zu zehn Jahre nach dem letzten Besuch, soweit keine gegenseitigen Forderungen mehr bestehen, EDV- mäßig gespeichert werden und im Rahmen des Vertragszweckes Verwendung finden. Details hierzu finden sie auch in der Datenschutzerklärung von Yogafusion (http://www.yogafusion.at/datenschutz


7. Gerichtsstand, geltendes Recht 


Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jedweder Verweisungsnorm. Sofern auf das Vertragsverhältnis nicht das KSchG anzuwenden ist, ist der Gerichtsstand Wien und gilt für alle Streitigkeiten zwischen Yogafusion und den/der Teilnehmer*in das sachlich zuständige Gericht in Wien. 
 
8. Sonstiges 


Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform ebenso ein Abgeben von Änderungen. Sollte einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als Email gewahrt. Sofern der/die Teilnehmer*in eine Emailadresse bekanntgegeben hat, können alle Nachrichten zwischen den Vertragsparteien durch Email erfolgen. 

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